SOFTA-MAN® Zusammensetzung: 100 ml Lösung enthalten: Wirkstoffe: Ethanol (100%) 45 g, 1-Propanol (Ph. Eur.) 18 g. Sonstige Bestandteile: Gereinigtes Wasser, Diisopropyladipat, Macrogol-6-glycerolcaprylocaprat (Ph.Eur.), Dexpanthenol, (+/-) alpha-Bisabolol, Geruchsstoffe (enthalten Limonen und Linalool), Allantoin. Anwendungsgebiete: Hygienische und chirurgische Händedesinfektion. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit (Allergie) gegenüber Ethanol oder 1-Propanol oder einen der sonstigen Bestandteile. Nebenwirkungen: Kontaktallergie. Hautirritationen wie Rötung und Brennen insbesondere bei häufiger Anwendung. Warnhinweise: Entzündlich. Behälter dicht geschlossen halten. Von Zündquellen fernhalten. - Nicht rauchen! Nicht in die Augen bringen. Nicht auf verletzter Haut oder auf Schleimhäuten anwenden. Nur zur äußerlichen Anwendung. 21-22°C Flammpunkt nach DIN 51 755. Stand der Information: 02/2012, Pharmazeutischer Unternehmer: B. Braun Melsungen AG, 34209 Melsungen
Gefahrenhinweise
Signalwort: GefahrGefahrenhinweise
H225 - Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H318 - Verursacht schwere Augenschäden.
H336 - Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.Sicherheitshinweise
P210 - Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P260 - Dampf nicht einatmen.
P280 - Augenschutz tragen.
P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt/… anrufen.
P501 - Inhalt/Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.Zusätzliche Hinweise
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.
Enthält keine PBT/vPvB-Stoffe ≥ 0,1%, bewertet gemäß REACH Anhang XIII.
Das Gemisch enthält keine Stoffe, die aufgrund endokrin wirkender Eigenschaften gemäß REACH Artikel 59 Absatz 1 in der Liste enthalten sind, oder es wurde gemäß den Kriterien der Delegierten-Verordnung (EU) 2017/2100 oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission festgestellt, dass es keine Stoffe mit endokrin wirkenden Eigenschaften in einer Konzentration von mindestens 0,1 % aufweist.